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Präambel
Die in der WB-Treuhand Wirtschaftsberater- und Versicherungsmakler GmbH zusammenarbeitenden Vertragspartner sind freie, selbständige Finanz- und Wirtschaftsberater, Versicherungsmakler und -vermittler. Ihr Ziel ist es, ihre Klienten in allen Fragen der Vermögensbildung und Vermögenssicherung unabhängig und neutral zu beraten und diesem Ziel dienende Verträge zu vermitteln. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten die Vertragspartner kollegial und vertrauensvoll zusammen. Sie verpflichten sich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die Kollegen und die gebildeten Gremien (vor allem die Facharbeitskreise Kommunikation, Vermögensbildung, Vermögenssicherung) zu unterstützen.
Die WB-Treuhand GmbH und ihre Vertragspartner unterwerfen sich dem geltenden Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht, den üblichen Handelsbräuchen und den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Darüber hinaus werden die Vertragspartner der WB-Treuhand GmbH im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit die nachfolgenden Richtlinien und Bestimmungen besonders beachten.
§ 1
Im Vordergrund einer objektiven und qualifizierten Beratung steht immer die ganz persönliche Situation und Zielsetzung des Klienten.
Vor jeder Beratung folgt daher stets eine genaue und sorgfältige Erhebung des persönlichen Ist-Status. Auf Grund dessen wird in der Regel eine schriftliche Ausarbeitung erstellt, die als Grundlage für die anschließenden Gespräche dient und dem Klienten ausgehändigt wird.
Beim ersten persönlichen Kontakt soll regelmäßig keine Vermittlung erfolgen.
Sowohl die Beratungsgespräche als auch die schriftliche Ausarbeitung sind in der Regel für den Klienten kostenlos. Der Klient ist darüber zu informieren, dass der Vertragspartner eine Vermittlungstätigkeit durchführt und hieraus Provisionen und Courtagen erhällt.
In besonderen Fällen kann ein Honorar ausdrücklich vereinbart werden.
Der Vertragspartner trägt dafür Sorge, dass eine laufende Betreuung des Klienten sichergestellt ist. Der Vertragspartner behandelt alle Informationen, die ihm von seinem Klienten anvertraut oder über seinen Klienten bekannt werden, streng vertraulich.
§ 2
Mitbewerber, andere Wirtschaftsberatungsunternehmen und Produktanbieter dürfen nicht durch negative Äußerungen herabgesetzt werden.
Zulässig ist jedoch eine objektive, vergleichende Darstellung anderer Angebote, wie z.B. Konditions-, Prämien- oder Leistungsvergleiche. Jede Gegenüberstellung muss so korrekt und vor allem vollständig wie möglich erfolgen.
Dabei ist auch auf etwaige Nachteile eines empfohlenen Produktes hinzuweisen.
In einen Leistungsvergleich müssen alle Umstände einbezogen werden, die für die Charakterisierung der zu vergleichenden Produkte aus der Sicht des Klienten von Bedeutung sind.
Die Beratung und Vermittlung ist korrekt und sachlich durchzuführen. Irreführende Angaben über Produktanbieter oder die Ausgestaltung, Kalkulation und Preisbemessung von deren Produkten sind unzulässig.
§ 3
Der Vertragspartner verpflichtet sich, sich in möglichst sämtlichen Bereichen seiner beruflichen Tätigkeit überdurchschnittliche Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen.
Er ergänzt sein Wissen durch Eigenstudium, Teilnahme an Aus- und Fortbildungsseminaren sowie Partnertreffen.
§ 4
Die obengenannten Richtlinien und Bestimmungen treffen auch auf evtl. Angestellte des Vertragspartners zu. Der Vertragspartner trägt dafür Sorge, dass seine Angestellten den Partnerkodex zur Kenntnis nehmen und zur Einhaltung verpflichtet werden.