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News-Archiv | Artikel vom 24.01.2017

Das ändert sich 2017

Das neue Jahr bringt nicht nur gute Vorsätze, sondern auch eine Reihe von Änderungen mit sich. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengestellt:

Der Grundfreibetrag steigt auf 8.820 Euro im Jahr. Bis zu diesem Betrag bleiben Einkünfte steuerfrei. Für Verheiratete, die gemeinsam besteuert werden, verdoppelt sich der Freibetrag.

Der Kinderfreibetrag wird um 108 Euro auf 7.356 Euro erhöht und das Kindergeld um 24 Euro im Jahr (zwei Euro im Monat).

Mit der Steuererklärung 2017 können sich Abgabepflichtige in Zukunft zwei Monate länger Zeit lassen.

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen: In der gesetzlichen Rentenversicherung steigt die Grenze im Westen von 6.200 Euro auf 6.350 Euro pro Monat, im Osten von 5.400 auf 5.700 Euro. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Grenze bundesweit auf 4.350 Euro erhöht. Bruttoeinkommen bis zu diesen Werten sind beitragspflichtig. 

Der Höchstbeitrag für eine Basisrente (auch Rüruprente genannt) steigt auf 23.362 Euro (bei Verheirateten: 46.724 Euro) im Jahr. Davon können jetzt 84 Prozent steuerlich geltend gemacht werden.

Die Flexi-Rente will Anreize schaffen, länger zu arbeiten. Rentner, die mindestens 63 Jahre alt sind, dürfen ab 1. Juli 6.300 Euro im Jahr dazuverdienen. Liegt das Einkommen darüber, wird die Rente pauschal um 40 Prozent gekürzt. Arbeitnehmer, die über das reguläre Rentenalter hinaus arbeiten und ihre Rente aufschieben, bekommen einen Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat auf ihren bisherigen Rentenanspruch. Beiträge zur Sozialversicherung fallen nicht mehr an.

Telefonate innerhalb der Europäischen Union werden billiger. Ab Mitte Juni soll das gebührenfreie Roaming ohne zeitliche Einschränkung kommen. Im EU-Ausland kann man dann zum selben Preis telefonieren wie im Heimatland.

Ab 1. Februar 2017 müssen Händler auf ihren Internetseiten und beim Schriftwechsel mit Kunden über Schlichtungsstellen informieren, die bei einem Streit eingeschaltet werden können.

In diesem Jahr ist der Reformationstag am 31. Oktober ein bundeseinheitlicher Feiertag, weil Martin Luther seine 95 Thesen vor genau 500 Jahren veröffentlicht hat.




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